Freizeitassistent (ASS-FA)

Kurzbeschreibung:

Der/die FreizeitassistentIn hat die Aufgabe, an der Gestaltung der Freizeit des Menschen mit Behinderung mitzuwirken.

Wer kann diese Leistung in Anspruch nehmen:

Jugendliche und Erwachsene, ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, mit Körper- und/oder Sinnes- und/oder intellektueller- und/oder Mehrfachbehinderung sein, die in der Familie, einer mobil betreuten Wohnform oder alleine leben.

Ziel:

- Kennenlernen verschiedener Freizeitangebote
- Ausloten der eigenen Interessen
- Förderung der Eigenständigkeit im Bereich der aktiven Freizeitgestaltung

Grundsätze der pädagogischen Betreuungsarbeit:

- individuelle Freizeitgestaltung
- Einzelaktivitäten
- Gruppenaktivitäten
- Begleitung bei Urlaubsreisen
- Urlaubsaktionen in Gruppen
- Förderung der eigenen Fähigkeiten und stärken des Selbstbewusstseins
- integratives Gemeinschaftserlebnis

Leistungsumfang:

Die Freizeitassistenz wird stundenweise, tageweise, tagsüber, nachts und an den Wochenenden flexibel und/oder regelmäßig angeboten: von 00.00-24.00 Uhr an 365 Tage pro Jahr