Kurzbeschreibung:
Der Familienentlastungsdienst hat die Unterstützung der Menschen mit Behinderung und Entlastung der pflegenden Familienangehörigen im Pflege- und Betreuungsalltag sicherzustellen. Die Betreuungspersonen sollen die Möglichkeit haben, aus der Belastungssituation stundenweise auszusteigen.
Wer kann diese Leistung in Anspruch nehmen:
Menschen mit Behinderung zwischen 0 und dem vollendeten 61. Lebensjahr, die durch ihre Angehörigen betreut werden, im Besonderen durch die Hauptbetreuungsperson, die für die Pflege, Hilfe und Begleitung zuständig ist.
Ziel:
Die mobile Betreuung muss der Entlastung der hauptbetreuenden Person dienen und damit dem Menschen mit Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes Leben in gewohnter Umgebung und den Verzicht auf stationäre Versorgung ermöglichen.
- Unterstützung im Bereich der Körperpflege:
- Medizinische/therapeutische Unterstützung:
- Unterstützung bei der Ernährung:
- Sonstige Betreuungstätigkeiten unter Anwendung pädagogischer Methoden und Grundsätze, wie:
Leistungsumfang:
Der Familienentlastungsdienst muss in Vereinbarung mit der Familie stundenweise angeboten werden. Die Betreuungszeiten haben sich nach dem Bedarf der Menschen mit Behinderung und ihrer Familie zu richten. Die stundenweise Entlastung hat von Montag bis Sonntag in der Zeit zwischen 0.00 – 24.00 Uhr nach Bedarf und zuerkanntem Stundenkontingent zu erfolgen.